Präventive Ernährungsberatung

Präventive Beratungen können nach §20 SGB V bezuschusst werden. 

 

Von den meisten Krankenkassen erhalten Sie jedes Jahr einen Kostenzuschuss oder Punkte im Bonusheft, wenn Sie mehr für Ihre Gesundheit tun und an einem präventiven Ernährungsangebot teilnehmen.


Ernährungstherapie

Im Rahmen der Rehabilitation nach §43 SGB V bezuschussen zahlreiche Krankenkassen die Ernährungstherapie.

 

Wichtig: Sie benötigen eine von Ihrem Arzt ausgefüllte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.


Voraussetzung für die Krankenkassenleistung

Die Ernährungsberatung muss von anerkannten Leistungserbringern mit Fachausbildung und Zusatzqualifikation erbracht werden.

 

Als Dipl. Oecotrophologin mit der Zusatzqualifikation Ernährungsberaterin/ DGE erfülle ich diese Anforderungen und kann mit den Krankenkassen direkt abrechnen.