Präventive Beratung oder Therapie?

Eine Beratung ist dann präventiv, wenn sie dazu dient, Mangel- und Fehlernährung und/oder Übergewicht zu vermeiden oder zu reduzieren.

 

Wenn ihr BMI unter 30 liegt und Sie keine weiteren Erkrankungen haben, können Sie eine präventive Ernährungsberatung in Anspruch nehmen.

 

Präventive Beratungen können nach §20 SGB V bezuschusst werden. Bei den meisten Krankenkassen erhalten Sie jedes Jahr einen Kostenzuschuss oder Punkte im Bonusheft,

wenn Sie mehr für Ihre Gesundheit tun und an einem präventiven Ernährungsangebot teilnehmen.

 

Bei der Ernährungstherapie geht es um die Heilung oder Linderung von ernährungsbedingten Krankheiten nach §43 SGB V (ergänzende Maßnahmen zur Rehabilitation).

 

Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, bei denen eine Besserung der Symptome durch eine Ernährungsumstellung zu erwarten ist, können eine Ernährungstherapie in Anspruch nehmen.

 

Im Rahmen der Rehabilitation nach §43 SGB V bezuschussen zahlreiche Krankenkassen die Ernährungstherapie (Krankenkassenleistung).