Präventive Ernährungsberatung

In folgenden Fällen können Sie eine präventive Ernährungsberatung in Anspruch nehmen:

 

Bei leichtem Übergewicht:

  • Bei einem BMI bis 29,9 (nur gültig für Erwachsene)

         Berechnung des BMI: Quotient aus Körpergewicht und Körpergrösse zum Quadrat (kg/m2)

         BMI-Rechner: www.adipositas-gesellschaft.de

 

In der Familienphase:

  • Schwangerschaft und Stillzeit
  • Säuglingsernährung (Einführung von Brei)
  • Essen und Trinken bei Kleinkindern
  • Fütterungsstörungen, wenn noch keine Folgeerkrankungen aufgetreten sind
  • Gesundes Essen für Kinder und Jugendliche

Bei erhöhtem Nährstoffbedarf:

  • Bei Freizeit- und Leistungssportlern
  • Im Alter
  • Durch Erkrankungen
  • Durch Medikamenteneinnahme

 

Präventive Beratungen können nach §20 SGB V bezuschusst werden (siehe auch Krankenkassenleistung).

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Rezept für präventive Ernährungsberatung
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