...wenn Sie eine präventive Ernährungsberatung benötigen

  1. Rufen Sie mich an oder schreiben mir eine e-mail mit Ihrem persönlichen Anliegen. 
  2. Nach einem Erstgespräch erhalten Sie einen individuellen Kostenvoranschlag von mir. 
  3. Präventive Beratungen nach §20 SGB V können von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden. Gerne informiere ich Sie über diese Option.
  4. Manche Krankenkassen benötigen eine Ärztliche Empfehlung für die Ernährungsberatung nach §20 SGB V. Diese sollte in der Regel vor dem Ersttermin bei der Krankenkasse eingereicht werden.
  5. Im Bereich "Download Formulare" finden Sie ein entsprechendes Muster, welches Ihnen Ihr Arzt ausfüllen kann.

...wenn Sie eine Ernährungstherapie benötigen

  1. Senden Sie mir die von Ihrem Arzt ausgefüllte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung     (per Post, Fax oder eingescannt per mail) zu.
  2. Im Bereich "Download Formulare" finden Sie ein entsprechendes Blankoformular,              das Ihr Arzt ausfüllen kann.
  3. Abhängig vom Befund erhalten Sie einen individuellen Kostenvoranschlag von mir.
  4. Der Kostenvoranschlag sollte zusammen mit der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung vor dem Ersttermin bei der Krankenkasse eingereicht werden.
  5. Falls es nicht bereits aus der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung hervorgeht,  benötige ich folgende Informationen von Ihnen:     
  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift, Telefonnummer (Festnetz oder Mobil)
  • E-mail-Adresse
  • Name Ihrer Krankenkasse und Krankenkassen-Versichertennummer

Im Rahmen der Rehabilitation (§43 SGB V) bezuschussen zahlreiche Krankenkassen die Ernährungstherapie. Gerne informiere ich Sie über diese Option.